Zukunftsweisendes Umwelt-Management
Wir setzen uns seit Jahren für den Klimaschutz
und die Schonung der Ressourcen ein
Klimaneutralität - eine anspruchsvolle Zielsetzung!
Die Vielzahl der aktuell existierenden Initiativen zur Klimaneutralität beschränken sich oft nur auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen.
Die Kompensation erfolgt dabei nach dem Prinzip, dass Treibhausgas-Emissionen, die an einem Ort entstehen, durch lnitiierungzusätzlicher Klimaschutzprojekte an einem anderen Ort kompensiert und damit 11klimaneutralisiert11 werden können.
Klimaschutz ganz allein durch Kompensation bewirkt zunächst noch keine Verminderung vermeidbarer Treibhausgasemissionen der eigenen Geschäftsaktivitäten.
Vorwurf des Betreibens eines modernen Ablasshandels/ Greenwashings (Reputationsrisiko)
Transparentes Handeln
Unübersichtlichkeit der Angebote erfordert daher ein genaues Hinsehen und genaue Prüfung
Unterschiede bestehen bei den Qualitätsanforderungen sowie bei Transparenz & Nachvollziehbarkeit
Eine seriöse und glaubwürdige Klimaneutralstellung kann nur durch die Beachtung folgender Grundsätze gelingen
- Die realitätsnahe Emissionsberechnung
- Die Kompensation ist nur ein Teil eines Klimaschutzplans
- Anspruchsvolle Kompensationsprojekte
- Transparenz & Nachvollziehbarkeit
Einhaltung der Grundsätze
Das einzige momentan verfügbare internationale Regelwerk für die Klimaneutralstellung ist die Spezifikation PAS 2060 der British Standards Institution (BSI).
- Eine einheitliche Definition des Begriffs Klimaneutralität
- die klare Anforderungen zur methodischen Vorgehensweise und
- die Bestätigung, dass die Grundsätze der Klimaneutralität eingehalten werden
Die realitätsnahe Emissionsberechnung
Wichtig ist, dass alle wesentlichen Emissionsquellen bei der Berechnung berücksichtigt werden, ansonsten ist die Klimaneutralitätsstellung angreifbar und unglaubwürdig.
Tatsächlich unterscheiden sich die vorhandenen Klimaneutralitätsangebote hinsichtlich der Qualität und des Umfangs der Emissionsberechnung.
Es ist daher darauf zu achten, dass die Bilanzierung der Treibhausgasemissionen gemäß international anerkannter Standards erfolgt und extern verifiziert ist.
Emissionsberechnung bei Unternehmen
Scope 1 - Emissionen sind alle Treibhausgasemissionen, die direkt im Unternehmen anfallen
- Verbrennung stationärer Quellen (z.B. Heizöl, Erdgas) und mobiler Quellen (Fuhrpark)
- Direkte THG-Emissionen aus Prozessen
- Direkte Emissionen flüchtiger Gase
Minimumvoraussetzung: Unternehmen sollten alle wesentlichen Emissionen aus der Kategorie Scope 1 in den Bilanzrahmen mit aufnehmen.
Scope 2 - Emissionen sind alle indirekten Treibhausgasemissionen, die für die Energiebereitstellung des Unternehmens entstehen
- Eingekaufte Elektrizität
- Fernwärme
- Fernkälte
- Dampf
Scope 3 - Emissionen sind alle sonstigen indirekten Emissionen, die Folge der unternehmerischen Tätigkeit sind, aber in der Regel nicht aus eigenen.
Grundsatz 2
Die Kompensation ist nur ein Teil eines Klimaschutzplanes
Kompensation kann im Rahmen eines effektiven Klimaschutzes nur ein Teil der Lösung sein.
Die meisten Aktivitäten verursachen Treibhausgasemissionen und sind für sich gesehen nicht klimaneutral. Die Kompensation von Treibhausgasemissionen durch den Kauf von Klimaschutzzertifikaten wird oftmals als Ablasshandel kritisiert und als alleiniges Klimaschutzengagement als unzureichend beurteilt.
Tatsächlich sind die vereinbarten internationalen Klimaschutzziele zur Einhaltung des 2-Grad-Ziels allein mit Kompensationsmaßnahmen nicht erreichbar.
Die Bestandteile eines effektiven Klimaschutzplans
- Erfassen/ Ermittlung der Treibhausgasemissionen in Form eines C02-Fußabdrucks.
- Vermeiden / Durchführung von Maßnahmen, die den C02-Ausstoß entweder ganz vermeiden oder zumindest deutlich vermindern.
- Vermindern / Kompensation von unvermeidbaren Emissionen durch den Kauf von Emissionszertifikaten
- Der Klimaschutzplan muss ein anspruchsvolles und überprüfbares Ziel zur C02- Minderung enthalten.
- Planung und Durchführung von Maßnahmen
- Das Klimamanagement muss geeignet sein, die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen zu beurteilen.
- Ohne einen Klimaschutzplan bleibt es bei punktuellen Investitionen bzw. symbolischen Maßnahmen und birgt die Gefahr des Greenwashings-Vorwurfs.
Grundsatz 3
Die anspruchsvollen Kompensationsprojekte
- Das Prinzip der Kompensation liegt in dem Ausgleich verursachter Klimagase durch Einsparung der gleichen Menge an Emissionen an anderer Stelle.
- Da Treibhausgase nicht lokal sondern global zur Erderwärmung beitragen, ist es für ihre Kompensation unerheblich, wo sie freigesetzt oder eingespart werden.
- Also können Emissionen an einem Ort durch Emissionseinsparungen an einem anderen Ort ausgeglichen werden.
- Kompensation sollte sich nur auf unvermeidbare Treibhausgasemissionen beziehen
- Bei dem Kauf und die Stilllegung von Emissionszertifikaten ist zu berücksichtigen, dass es sich um international anerkannte Klimaschutzprojekte handelt.
- UNFCCC-Zertifikate werden immer anerkannt (e.g. CER, AAU)
- Anerkannte freiwillige Standards für Klimaschutzprojekte (e.g. VCS, Gold Standard)
- Der Kompensationsmechanismus greift nur, wenn das Projekt die C02-Zertifikate braucht und ohne diese nicht zustande gekommen wäre
- Doppelzählung - Ausschluss von Doppelzählungen zur Sicherstellung, dass die eingesparten Emissionen nur einmalig angerechnet werden
- Dauerhaftigkeit - Die Emissionseinsparungen müssen dauerhaft erfolgen. Für Aufforstungsprojekte gelten daher besondere Qualitätsanforderungen, da diese mit besonderen Maßnahmen kontrolliert werden müssen
- Prüfung - Das Klimaschutzprojekt wird regelmäßig durch unabhängige Dritte überprüft
Grundsatz 4
Transparenz & Nachvollziehbarkeit
- Für ein glaubwürdiges Klimaschutzengagement muss der Weg zur Klimaneutralität transparent und nachvollziehbar sein.
- Es muss transparent dargelegt sein, welche Aktivitäten klimaneutral gestellt und welche vor- und nachgelagerten Bereiche einbezogen werden.
- Informationen zu Berechnungsmethoden, Zertifikaten, Kompensationsprojekten, Prüfung müssen durch fachkundige und unabhängige Dritte zur Verfügung gestellt werden.
- Kunden / Anspruchsgruppen müssen die Leistung des Unternehmens oder der Organisation zum Klimaschutz einschätzen können
- Es muss offengelegt sein, ob ein umfassender Klimaschutzplan zur Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasen existiert
- Beschränken sich die Klimaschutzaktivitäten rein auf die Kompensation von Treibhausgasen, sollte der Begriff Klimaneutralität in diesem Zusammenhang vermieden werden
- Best Practice: Klimaneutralität in Übereinstimmung mit dem PAS 2060 bei uns gemäß Scope 1+2
Beispielhafte Projekte aus dem Hause Licatec
Investitionen für
- Heizungsanlage alt / überholungsbedürftig / 225 MW/a
- Lösung: Installation einer modernen Heizungsanlage mit Regelungstechnik
- Hallenbeleuchtung VVG / TB EVG / 35 MW/a
- Lösung: Umrüstung auf LED
- Druckluftkompressoren alt / ineffizient / 141 MW/a
- Lösung: Installation einer neuen Kompressoranlage mit Wärmerückgewinnung
- Kalibriertische mit ineffizienten, nicht regelbaren elektrischen Vakuum-Pumpen / 162 MW/a
- Lösung: Investition in neue Tische mit effizienten und regelbaren Vacutec-Pumpen
- Schrottquote/ 350 MW/a
- Lösung: Durch organisatorische Änderungen deutliche Verringerung
Die Bilanz unserer Aktivitäten
Seit 2018 verursacht die Licatec-Gruppe keine direkten„ Treibhausgasemissionen mehr
- Durch eine in der Branche einzigartige Recyclinginitiative tragen wir zudem aktiv zur Schonung der Ressourcen und zur Abfallvermeidung bei.
- Alleine in 2019 konnten so über 2.600 Tonnen Profilabfälle erneut für untergeordnete Profile im Bausektor verarbeitet werden.
Aus blau und gelb wird grün!
Unsere eigenen Produktionsabfälle und Reststücke unserer Kunden aus PVC und/oder PC/ABS fließen zu 100% wieder in den Produktionsprozess ein.
Jeweils am Jahresende erhalten unsere Kunden einen Verwertungsnachweis für ihre Umweltbilanz.
Für weiterführende Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit.