Besonders wichtig im Umgang mit LED ist die Europäische Richtlinie über künstliche optische Strahlung. Diese sorgt für Sicherheit und soll den Schutz von Augen und Haut sicherstellen.
Hierbei gibt es drei Gefahrenklassen, die in der IEC Norm 60825-1 beschrieben werden.
Klasse 1
Geräte, die unter vorhersehbahren Betriebsbedingungen sicher sind, einschließlich des direkten Hineinblicken in den Strahl mit optischen Instrumenten.
Klasse 2
Geräte, die sichtbare Strahlung im Wellenbereich von 400-700nm aussenden, wobei das Auge normalerweise durch unbewusste Handlungen, wie zum Beispiel dem "Blinzeleffekt" geschützt ist.
Klasse 3
Geräte, welche Strahlen im Wellenlängenbereich von 302,5 bis 106nm aussenden, wobei ein direkter Blick in den Strahl potentiell gefährlich ist.